Außenanlagen gestalten und pflegen
Das Team von A. Walter Garten- & Landschaftsbau aus Heilbronn-Horkheim legt Ihre Außenanlagen an
Wenn das Eigenheim steht, folgen die Planung und das Anlegen der Außenanlagen. Dazu gehören neben dem Vorgarten und Garten auch die Einfriedung, Wege, Zufahrt, Terrasse, der Sichtschutz und das Carport.
Außenanlagen strukturieren
Individuell gestaltete Außenanlagen haben eine wichtige Ausgleichsfunktion zum oft stressigen Alltag. Bei der Gestaltung des eigenen Gartens geben Terrassen, Wege, Einfahrten und Hauseingänge dem Außenbereich die nötige Struktur.
Dasselbe gilt für gewerbliche und öffentliche Außenbereiche, die neben ihrer Funktionalität auch optisch überzeugen wollen.
Das zählt zu den Außenanlagen:
- Bepflanzungen, Bäume und Sträucher
- Rasenfläche
- Beete und Gehölze
- Einfriedungen
- Pflasterungen von Wegen und Zufahrt
- Terrasse und Sichtschutz
- Gartenhaus oder-schuppen
- Carport/Garage
- Erdarbeiten, Drainagerohre
- Beleuchtung/ Stromzufuhr
Bei der Planung Ihrer Außenanlagen unterstützen wir Sie sehr gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau. Natürlich halten wir die relevanten Elemente zur Gestaltung Ihres Gartens zu Ihrer ständigen Verfügung.
Die Terrasse gehört mit Bedachung und Pflasterung zur Außenanlage.
Planung der Außenanlagen
Um die Anlagen rund um das Haus sinnvoll und nach eigenem Geschmack zu gestalten, sind einige Regeln zu beachten. Die Flächen außerhalb des Hauses sollten sich in ihrer Anmutung dem Wohnhaus anpassen. Neben rein optischen Ansprüchen müssen jedoch auch funktionale Anforderungen erfüllt werden.
Jeder Eigenheimbesitzer sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, welche Pflanzen und Gewächse, Pflasterungen und Treppen, welches Gartenhäuschen für seine Außenanlagen in Frage kommen. Mit diesem Plan kann die Umsetzung durch einen Gartenexperten beginnen.
Das ist bei der Planung von Außenanlagen zu beachten
Überblick:
Haben Sie die Fragen nach der Anzahl an Sitzplätzen, Garage oder Carport, Teich oder Beet, Wegeführung und Materialauswahl für sich beantwortet, sorgen Sie für einen Überblick Ihrer Möglichkeiten. Spielen Sie während der Planung verschiedene Anordnungen der Elemente durch, damit Sie mögliche Chancen erkennen, die Ihre Außenanlage noch besser strukturiert.
Sonnenstand:
Achten Sie unbedingt auf den Sonnenstand auf Ihrem Grundstück. Das ist wichtig für die Art der Bepflanzung und die Standortwahl der Terrasse. Wer einen Platz an der Sonne bevorzugt, kann sich auch gleich um Art und Weise der Beschattung kümmern. Bei der Planung ist es sinnvoll, die elektrischen Installationen für eine ausreichende Beleuchtung direkt mit einzubeziehen.
Bauvorschriften:
Abhängig von der Region gelten diverse Bauvorschriften für Gartenanlagen. Bevor Sie mit der Gartengestaltung starten, informieren Sie sich über eventuell notwendige Baugenehmigungen. Wenn diese eingeholt sind, kann es losgehen mit der Umsetzung. Geben Sie als Erstes die größeren Bauarbeiten, wie z.B. ein Pool oder die Umzäunung des Grundstücks in Auftrag.
Wird Ihnen alles zu viel? Legen Sie die Planung Ihrer Außenanlagen vertrauensvoll in unsere Hände. Als Gartenexperte verfügen wir über langjährige Erfahrung und die notwendigen Kenntnisse in Planung und Umsetzung.
Einfriedungspflicht?
Als Grundstücksbegrenzung gewinnen Sie mit einem Zaun in jedem Fall mehr Privatsphäre. Die sogenannten Nachbarrechtsgesetze werden von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Demnach ist nicht jeder Hausbesitzer verpflichtet, sein Grundstück zur Straße einzuzäunen.
Nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung ist der Hauseigentümer verantwortlich für den Zaun, den sein Grundstück auf der rechten Seite seines Hauses vom Nachbarn trennt. Der Nachbar links muss sich um den Zaun auf der linken Seite kümmern.
Mauer als Grundstücksbegrenzung
Schmuckzaun aus Metall
Abstandsregeln und Grenzbebauung
Für eine Grenzbebauung in Form einer Mauer oder eines Gebäudes muss die Baubehörde eine Genehmigung erteilen oder das Einverständnis des Nachbarn vorliegen. Hat dieser bereits an seiner Grenze gebaut, gilt jedoch dasselbe Recht für Sie.
Ein Mindestabstand von 2,5 bis 3 Meter zum Grundstück des Nachbarn sollte in der Regel vorliegen. Das variiert je nach Bundesland sowie der Frage, ob sich das Grundstück im Stadtgebiet oder am Rand einer Kommune befindet.
Der Mindestabstand, der einzuhalten ist, muss der Höhe eines Gebäudes entsprechen und wird je nach Bundesland mit einem Wert zwischen 0,25 und eins multipliziert.
Für Garagen, Gewächshäuser oder einem Gartenhaus sind Abstandsflächen irrelevant, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten. In NRW gelten z. B. eine mittlere Wandhöhe von max. 3 Metern und eine Gebäudelänge von max. 9 Metern.
Für eine genaue Einschätzung sollten sich Grundstückseigentümer beim zuständigen Bauamt informieren.
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