Kontakt
A. Walter Garten- & Landschaftsbau
Amsterdamerstraße 17
74081 Heilbronn-Horkheim
Homepage:www.aw-gartenbau.de
Telefon:07131 2581815
Fax:07131 8732122

Außenanlagen gestalten und pflegen

Das Team von A. Walter Garten- & Landschaftsbau aus Heilbronn-Horkheim legt Ihre Außenanlagen an

Gartenbepflanzung
Gartenanlage
Pflasterarbeiten

Wenn das Eigen­heim steht, folgen die Planung und das Anlegen der Außen­anlagen. Dazu gehören neben dem Vorgarten und Garten auch die Einfrie­dung, Wege, Zufahrt, Terrasse, der Sicht­schutz und das Carport.


Außen­anlagen strukturieren

Indiv­iduell gestaltete Außen­anlagen haben eine wichtige Aus­gleichs­funktion zum oft stressigen Alltag. Bei der Gestal­tung des eigenen Gartens geben Terrassen, Wege, Ein­fahrten und Haus­eingänge dem Außen­bereich die nötige Struktur.

Dasselbe gilt für gewerbliche und öffentliche Außenbereiche, die neben ihrer Funktio­nalität auch optisch überzeugen wollen.


Das zählt zu den Außen­anlagen:

  • Bepflanzungen, Bäume und Sträucher
  • Rasenfläche
  • Beete und Gehölze
  • Einfriedungen
  • Pflaste­rungen von Wegen und Zufahrt
  • Terrasse und Sichtschutz
  • Gartenhaus oder-schuppen
  • Carport/­Garage
  • Erdarbeiten, Drainage­rohre
  • Beleuchtung/­ Stromzufuhr

Bei der Planung Ihrer Außen­anlagen unter­stützen wir Sie sehr gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung im Garten- und Land­schafts­bau. Natürlich halten wir die relevanten Elemente zur Gestal­tung Ihres Gartens zu Ihrer ständigen Verfü­gung.

Gartengestaltung

Die Terrasse gehört mit Bedachung und Pflasterung zur Außenanlage.


Planung der Außen­anlagen

Um die Anlagen rund um das Haus sinnvoll und nach eigenem Geschmack zu gestalten, sind einige Regeln zu beachten. Die Flächen außer­halb des Hauses sollten sich in ihrer Anmu­tung dem Wohn­haus an­passen. Neben rein optischen An­sprüchen müssen jedoch auch funktio­nale Anforde­rungen erfüllt werden.

Jeder Eigenheim­besitzer sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, welche Pflanzen und Gewächse, Pflaste­rungen und Treppen, welches Garten­häuschen für seine Außen­anlagen in Frage kommen. Mit diesem Plan kann die Umsetzung durch einen Garten­experten beginnen.


Das ist bei der Planung von Außen­anlagen zu beachten

Pflasterarbeiten
Eingangsbereich
Pflasterung

Überblick:

Haben Sie die Fragen nach der Anzahl an Sitz­plätzen, Garage oder Carport, Teich oder Beet, Wege­führung und Material­auswahl für sich beant­wortet, sorgen Sie für einen Überblick Ihrer Möglich­keiten. Spielen Sie während der Planung verschiedene Anord­nungen der Elemente durch, damit Sie mögliche Chancen erkennen, die Ihre Außen­anlage noch besser strukturiert.

Sonnen­stand:

Achten Sie unbedingt auf den Sonnen­stand auf Ihrem Grundstück. Das ist wichtig für die Art der Bepflan­zung und die Standort­wahl der Terrasse. Wer einen Platz an der Sonne bevorzugt, kann sich auch gleich um Art und Weise der Beschattung kümmern. Bei der Planung ist es sinnvoll, die elektrischen Instal­lationen für eine ausr­eichende Beleuchtung direkt mit einzubeziehen.

Bau­vorschriften:

Abhängig von der Region gelten diverse Bau­vorschriften für Garten­anlagen. Bevor Sie mit der Garten­gestaltung starten, informieren Sie sich über eventuell notwendige Bau­genehmigungen. Wenn diese eingeholt sind, kann es losgehen mit der Umsetzung. Geben Sie als Erstes die größeren Bau­arbeiten, wie z.B. ein Pool oder die Umzäunung des Grundstücks in Auftrag.

Wird Ihnen alles zu viel? Legen Sie die Planung Ihrer Außen­anlagen vertrauens­voll in unsere Hände. Als Garten­experte verfügen wir über langjährige Erfahrung und die notwendigen Kenntnisse in Planung und Umsetzung.


Einfriedungs­pflicht?

Als Grundstücks­begrenzung gewinnen Sie mit einem Zaun in jedem Fall mehr Privat­sphäre. Die sogenannten Nachbar­rechts­gesetze werden von den Bundes­ländern unterschied­lich geregelt. Demnach ist nicht jeder Haus­besitzer verpflichtet, sein Grundstück zur Straße einzu­zäunen.

Nach dem Grundsatz der Rechts­einfriedung ist der Haus­eigentümer verant­wortlich für den Zaun, den sein Grundstück auf der rechten Seite seines Hauses vom Nachbarn trennt. Der Nachbar links muss sich um den Zaun auf der linken Seite kümmern.

Mauer

Mauer als Grundstücks­begrenzung

Zaun

Schmuckzaun aus Metall


Abstands­regeln und Grenz­be­bauung

Für eine Grenz­bebauung in Form einer Mauer oder eines Gebäudes muss die Bau­behörde eine Genehmigung erteilen oder das Ein­verständnis des Nachbarn vorliegen. Hat dieser bereits an seiner Grenze gebaut, gilt jedoch dasselbe Recht für Sie.

Ein Mindest­abstand von 2,5 bis 3 Meter zum Grundstück des Nachbarn sollte in der Regel vorliegen. Das variiert je nach Bundes­land sowie der Frage, ob sich das Grundstück im Stadt­gebiet oder am Rand einer Kommune befindet.

Der Mindest­abstand, der einzuhalten ist, muss der Höhe eines Gebäudes entsprechen und wird je nach Bundesland mit einem Wert zwischen 0,25 und eins multipliziert.

Für Garagen, Gewächs­häuser oder einem Garten­haus sind Abstands­flächen irrelevant, sofern sie bestimmte Maße nicht über­schreiten. In NRW gelten z. B. eine mittlere Wand­höhe von max. 3 Metern und eine Gebäude­länge von max. 9 Metern.

Für eine genaue Einschät­zung sollten sich Grund­stücks­eigentümer beim zuständigen Bauamt informieren.


HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

Zum Seitenanfang