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A. Walter Garten- & Landschaftsbau
Amsterdamerstraße 17
74081 Heilbronn-Horkheim
Homepage:www.aw-gartenbau.de
Telefon:07131 2581815
Fax:07131 8732122

Gestaltung von Außen­anlagen

Grün­anlagen von A. Walter Garten- & Landschaftsbau aus Heilbronn-Horkheim - planen, anlegen, pflegen

Gartenanlage

Wenn das Eigen­heim steht, folgen die Planung und das Anlegen der Außen­anlagen. Dazu gehören neben dem Vor­garten und Garten auch die Einfrie­dung, Wege, Zufahrt, Terrasse, der Sicht­schutz und der Carport.


Sie benötigen einen Fach­mann? Dann verein­baren Sie einen Termin mit uns!


Außen­anlagen struktu­rieren

Indiv­iduell gestaltete Außen­anlagen haben eine wichtige Aus­gleichs­funktion zum oft stressigen Alltag. Bei der Gestal­tung des eigenen Gartens geben Terrassen, Wege, Ein­fahrten und Haus­eingänge dem Außen­bereich die nötige Struktur. Dasselbe gilt für gewerb­liche und öffent­liche Außen­bereiche, die neben ihrer Funktio­nalität auch optisch überzeugen wollen.

Planung der Außen­anlagen

Um die Anlagen rund um Haus oder Firmen­gelände sinnvoll und nach eigenem Geschmack zu gestalten, sind einige Regeln zu beachten. Die Flächen außer­halb des Hauses sollten sich in ihrer Anmu­tung der Architektur an­passen. Neben rein optischen An­sprüchen müssen jedoch auch funktio­nale Anforde­rungen erfüllt werden.

Gestaltungs­elemente von Außen­anlagen:

  • Bepflanzungen
  • Rasenfläche
  • Bäume und Sträucher
  • Beete und Gehölze
  • Einfriedungen
  • Pflaste­rungen von Wegen und Zufahrt
  • Terrasse und Sichtschutz
  • Erdarbeiten, Drainage­rohre
  • Garten- und Außen­beleuchtung/­Stromzufuhr

Bei der Gestaltung und Planung Ihrer Außen­anlagen unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung im Garten- und Land­schaftsbau. Natürlich halten wir die relevanten Elemente zur Gestal­tung Ihres Gartens oder der Grün­anlagen zu Ihrer ständigen Verfü­gung.

Jeder Eigentümer sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, welche Pflanzen und Gewächse, Pflaste­rungen und Treppen für seine Außen­anlagen in Frage kommen. Mit diesem Plan kann die Umsetzung durch einen Garten­experten beginnen.


In diesem Artikel:


Was ist bei der Planung von Außen­anlagen zu beachten?

Poolumrandung

Struktur

Haben Sie die Fragen nach der Anzahl an Sitzplätzen, dem Standort des Teichs oder Beets, die Wege­führung und Material­auswahl für sich beant­wortet, sorgen wir für einen Über­blick Ihrer Möglich­keiten. Gemeinsam mit Ihnen spielen wir während der Planung verschiedene Anord­nungen der Elemente durch, um mög­liche Chancen zu erkennen, die Ihre Außen­anlage noch besser strukturiert.

Bepflanzung und Pflasterung

Sonnenstand

Achten Sie unbedingt auf den Sonnen­stand auf Ihrem Grund­stück. Das ist wichtig für die Art der Bepflanzung und die Stand­ort­wahl der Terrasse. Wer einen Platz an der Sonne bevor­zugt, kann sich auch gleich um Art und Weise der Beschattung Gedanken machen. Bei der Planung ist es sinnvoll, die elektrischen Instal­lationen für eine ausr­eichende Beleuch­tung direkt mit einzu­beziehen.

Garagenvorplatz

Bauvor­schriften

Abhängig von der Region gelten diverse Bau­vorschriften für Garten­anlagen. Bevor wir mit der Garten­gestaltung starten, informieren Sie sich über eventuell notwendige Bau­genehmigungen. Wenn diese eingeholt sind, kann es losgehen mit der Umsetzung. Empfehlens­wert ist es, als Erstes die größeren Bau­arbeiten, wie z. B. ein Pool oder die Umzäunung des Grund­stücks in Auftrag zu geben.

Gartenansicht mit Terrasse

Garten­experte

Legen Sie die Planung und Gestaltung Ihrer Außen­anlagen vertrauens­voll in unsere Hände. Als Garten­experten verfügen wir über lang­jährige Erfahrung und die not­wendigen Kenntnisse über Pflanzen, Planung und Umsetzung.


Ist die Einfrie­dung des Grund­stücks Pflicht?

Als Grundstücks­begrenzung gewinnen Sie mit einem Zaun in jedem Fall mehr Privat­sphäre. Die sogenannten Nachbar­rechts­gesetze werden von den Bundes­ländern unterschied­lich geregelt. Demnach ist nicht jeder Haus­besitzer verpflichtet, sein Grundstück zur Straße einzu­zäunen, wenn der Nachbar das wünscht.

Nach dem Grundsatz der Rechts­einfriedung ist der Haus­eigentümer verant­wortlich für den Zaun, den sein Grund­stück auf der rechten Seite seines Hauses vom Nach­barn trennt. Der Nach­bar links muss sich um den Zaun auf der linken Seite kümmern.

Einfriedung
Zaun
Kleiner Garten

Wie steht es mit Abstands­regeln und Grenz­bebauung?

Für eine Grenz­bebauung in Form einer Mauer oder eines Gebäudes muss die Bau­behörde eine Genehmigung erteilen oder das Ein­verständnis des Nach­barn vorliegen. Hat dieser bereits an seiner Grenze gebaut, gilt jedoch das­selbe Recht für Sie.

Ein Mindest­abstand von bis zu 3 Metern zum Grundstück des Nach­barn sollte in der Regel vorliegen. Das variiert je nach Bundes­land sowie der Frage, ob sich das Grund­stück im Stadt­gebiet oder am Rand einer Kommune befindet.

Mauer

Garagen, Gewächs- oder Gartenhäuser dürfen auf die Grenze gebaut werden, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten. In einigen Bundes­ländern gelten beispiels­weise eine mittlere Wand­höhe von max. 3 Metern und eine Gebäude­länge von max. 9 Metern.

Für eine genaue Ein­schätzung sollten sich Grund­stücks­eigen­tümer beim zuständigen Bauamt informieren.


Muss auch ein kleiner Garten geplant werden?

Wenn die Fläche der Außen­anlage recht übersicht­lich ist, bedeutet das nicht, dass auf die Planung verzichtet werden kann. Im Gegenteil: je kleiner der zur Verfü­gung stehende Garten, umso wichtiger ist eine gute Planung!

Mit speziellen Gartentricks zaubern wir aus einem beispiels­weise schlauch­artigen Garten eine kleine, aber feine Oase, die optisch größer wirkt und in der sich alle Familien­mit­glieder wohl­fühlen.

Mann mit fragendem Blick

Wie viel kosten Außen­anlagen?

Bei der Gestaltung der Außen­anlagen fließen die Größe der Fläche, Ihre Wünsche und Ihr Budget in die Gesamt­kosten ein. Aber wer bereits bei der Berechnung des Kredits für das Wohnhaus die Außen­anlagen eingeplant hat, wird es bei deren Umsetzung leichter mit der Finan­zierung haben.

Erfahrungs­gemäß stehen die Kosten für ein Eigen­heim und die Kosten für die Außen­anlagen im Verhält­nis propor­tional zuein­ander. Als Richt­wert können 12 bis 18 % der Bau­summe veran­schlagt werden. Selbst­ver­ständlich kann diese Summe nach oben und unten abweichen – je nach Aufwand und Hoch­wertig­keit des Materials, das zum Einsatz kommt.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir machen Ihnen gerne ein unverbind­liches Angebot.

Sparschwein

Wir können Ihnen bei Ihrem Vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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