Gestaltung von Außenanlagen
Grünanlagen von A. Walter Garten- & Landschaftsbau aus Heilbronn-Horkheim - planen, anlegen, pflegen
Wenn das Eigenheim steht, folgen die Planung und das Anlegen der Außenanlagen. Dazu gehören neben dem Vorgarten und Garten auch die Einfriedung, Wege, Zufahrt, Terrasse, der Sichtschutz und der Carport.
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Außenanlagen strukturieren
Individuell gestaltete Außenanlagen haben eine wichtige Ausgleichsfunktion zum oft stressigen Alltag. Bei der Gestaltung des eigenen Gartens geben Terrassen, Wege, Einfahrten und Hauseingänge dem Außenbereich die nötige Struktur. Dasselbe gilt für gewerbliche und öffentliche Außenbereiche, die neben ihrer Funktionalität auch optisch überzeugen wollen.
Planung der Außenanlagen
Um die Anlagen rund um Haus oder Firmengelände sinnvoll und nach eigenem Geschmack zu gestalten, sind einige Regeln zu beachten. Die Flächen außerhalb des Hauses sollten sich in ihrer Anmutung der Architektur anpassen. Neben rein optischen Ansprüchen müssen jedoch auch funktionale Anforderungen erfüllt werden.
Gestaltungselemente von Außenanlagen:
- Bepflanzungen
- Rasenfläche
- Bäume und Sträucher
- Beete und Gehölze
- Einfriedungen
- Pflasterungen von Wegen und Zufahrt
- Terrasse und Sichtschutz
- Erdarbeiten, Drainagerohre
- Garten- und Außenbeleuchtung/Stromzufuhr
Bei der Gestaltung und Planung Ihrer Außenanlagen unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau. Natürlich halten wir die relevanten Elemente zur Gestaltung Ihres Gartens oder der Grünanlagen zu Ihrer ständigen Verfügung.
Jeder Eigentümer sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, welche Pflanzen und Gewächse, Pflasterungen und Treppen für seine Außenanlagen in Frage kommen. Mit diesem Plan kann die Umsetzung durch einen Gartenexperten beginnen.
In diesem Artikel:
Was ist bei der Planung von Außenanlagen zu beachten?
Struktur
Haben Sie die Fragen nach der Anzahl an Sitzplätzen, dem Standort des Teichs oder Beets, die Wegeführung und Materialauswahl für sich beantwortet, sorgen wir für einen Überblick Ihrer Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen spielen wir während der Planung verschiedene Anordnungen der Elemente durch, um mögliche Chancen zu erkennen, die Ihre Außenanlage noch besser strukturiert.
Sonnenstand
Achten Sie unbedingt auf den Sonnenstand auf Ihrem Grundstück. Das ist wichtig für die Art der Bepflanzung und die Standortwahl der Terrasse. Wer einen Platz an der Sonne bevorzugt, kann sich auch gleich um Art und Weise der Beschattung Gedanken machen. Bei der Planung ist es sinnvoll, die elektrischen Installationen für eine ausreichende Beleuchtung direkt mit einzubeziehen.
Bauvorschriften
Abhängig von der Region gelten diverse Bauvorschriften für Gartenanlagen. Bevor wir mit der Gartengestaltung starten, informieren Sie sich über eventuell notwendige Baugenehmigungen. Wenn diese eingeholt sind, kann es losgehen mit der Umsetzung. Empfehlenswert ist es, als Erstes die größeren Bauarbeiten, wie z. B. ein Pool oder die Umzäunung des Grundstücks in Auftrag zu geben.
Gartenexperte
Legen Sie die Planung und Gestaltung Ihrer Außenanlagen vertrauensvoll in unsere Hände. Als Gartenexperten verfügen wir über langjährige Erfahrung und die notwendigen Kenntnisse über Pflanzen, Planung und Umsetzung.
Ist die Einfriedung des Grundstücks Pflicht?
Als Grundstücksbegrenzung gewinnen Sie mit einem Zaun in jedem Fall mehr Privatsphäre. Die sogenannten Nachbarrechtsgesetze werden von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Demnach ist nicht jeder Hausbesitzer verpflichtet, sein Grundstück zur Straße einzuzäunen, wenn der Nachbar das wünscht.
Nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung ist der Hauseigentümer verantwortlich für den Zaun, den sein Grundstück auf der rechten Seite seines Hauses vom Nachbarn trennt. Der Nachbar links muss sich um den Zaun auf der linken Seite kümmern.
Wie steht es mit Abstandsregeln und Grenzbebauung?
Für eine Grenzbebauung in Form einer Mauer oder eines Gebäudes muss die Baubehörde eine Genehmigung erteilen oder das Einverständnis des Nachbarn vorliegen. Hat dieser bereits an seiner Grenze gebaut, gilt jedoch dasselbe Recht für Sie.
Ein Mindestabstand von bis zu 3 Metern zum Grundstück des Nachbarn sollte in der Regel vorliegen. Das variiert je nach Bundesland sowie der Frage, ob sich das Grundstück im Stadtgebiet oder am Rand einer Kommune befindet.
Garagen, Gewächs- oder Gartenhäuser dürfen auf die Grenze gebaut werden, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten. In einigen Bundesländern gelten beispielsweise eine mittlere Wandhöhe von max. 3 Metern und eine Gebäudelänge von max. 9 Metern.
Für eine genaue Einschätzung sollten sich Grundstückseigentümer beim zuständigen Bauamt informieren.
Muss auch ein kleiner Garten geplant werden?
Wenn die Fläche der Außenanlage recht übersichtlich ist, bedeutet das nicht, dass auf die Planung verzichtet werden kann. Im Gegenteil: je kleiner der zur Verfügung stehende Garten, umso wichtiger ist eine gute Planung!
Mit speziellen Gartentricks zaubern wir aus einem beispielsweise schlauchartigen Garten eine kleine, aber feine Oase, die optisch größer wirkt und in der sich alle Familienmitglieder wohlfühlen.
Wie viel kosten Außenanlagen?
Bei der Gestaltung der Außenanlagen fließen die Größe der Fläche, Ihre Wünsche und Ihr Budget in die Gesamtkosten ein. Aber wer bereits bei der Berechnung des Kredits für das Wohnhaus die Außenanlagen eingeplant hat, wird es bei deren Umsetzung leichter mit der Finanzierung haben.
Erfahrungsgemäß stehen die Kosten für ein Eigenheim und die Kosten für die Außenanlagen im Verhältnis proportional zueinander. Als Richtwert können 12 bis 18 % der Bausumme veranschlagt werden. Selbstverständlich kann diese Summe nach oben und unten abweichen – je nach Aufwand und Hochwertigkeit des Materials, das zum Einsatz kommt.
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