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A. Walter Garten- & Landschaftsbau
Amsterdamerstraße 17
74081 Heilbronn-Horkheim
Homepage:www.aw-gartenbau.de
Telefon:07131 2581815
Fax:07131 8732122

Winter­dienst – Unser Service bei Schnee und Eis

A. Walter Garten- & Landschaftsbau aus Heilbronn-Horkheim – Ihr Winter­dienst für Privat- und Geschäfts­kunden

Ein Traktor räumt Schnee auf einer verschneiten Wohnstraße, hohe Schneehaufen am Straßenrand, Winterdienst im Einsatz.

Sauber und weiß überdeckt der Schnee das regnerische Grau von Straßen und Plätzen. Ist die weiße Pracht auch noch so schön – frostige Tempera­turen ziehen Gefahren nach sich. Im Morgen­grauen bringt über­frierende Nässe den Verkehr ins Schleudern und Fuß­gänger zum Stürzen. Nur gut, dass es den Winterdienst-Service gibt.

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Die Gefahren von Schnee

Wenn Schnee fällt, passieren schnell Unfälle durch Ausrutscher, die neben schmerzhaften Knochen­brüchen auch einen längeren Arbeits­ausfall nach sich ziehen können. Darum gilt: fleißig Schnee­schieben vor dem privaten Wohnhaus wie auch vor und auf dem Firmen­gelände.

Schnee­räum- Pflicht

Um Fußgängern, Mitarbeitern, Besuchern und Lieferanten im Winter bei Eis und Schnee einen sicheren Zugang zum Firmen­gelände oder Wohnhaus gewähren zu können, muss der Schnee geräumt sein. Dazu ist der Eigen­tümer des Gebäudes oder der Behörde gesetz­lich verpflichtet. Im Vorfeld muss er daher für einen geregelten Winter­dienst sorgen. Tut er das nicht, geht er ein Haftungs­risiko ein, das ihn unter Umständen mehr kostet als der Service des Winter­dienstes.

Mit einem professionellen Service bleibt das Gelände auch in der kalten Jahreszeit jederzeit problemlos befahr- und begehbar. Mitarbeiter und Besucher kommen sicher auf das Firmen­gelände und Sie sparen die An­schaffung von Räum­maschinen und Geräten.

Leistungen des Winter­dienstes:

  • Schnee­räumung von Geh­wegen, Ein- und Aus­fahrten, Gewerbe­flächen, Park­plätzen
  • Eisbeseitigung
  • Räumen der Schneelast auf Dächern
  • Einsatz von Splitt und alter­nativen Streu­mitteln

Räum­service vom Winter­dienst-Profi

Wenn Sie uns als profes­sionellen Winterdienst beauf­tragen, werden Wege, Zufahrten und Flächen zuver­lässig und regel­mäßig geräumt und gestreut. Je nach Gelände­beschaffen­heit erfolgt die Schnee­räumung manuell oder mit entsprech­endem Einsatz von Maschinen.

Zum Leistungs­spektrum des gewerb­lichen Winter­dienstes gehören Schnee- und Eis­beseitigung von Gewerbe­flächen, Park­plätzen, Geh­wegen, Ein- und Aus­fahrten, das Räumen von Schnee­last auf Dächern sowie bei Bedarf das Beseitigen von großen Eiszapfen. Ziel­führend ist der Einsatz von weitest­gehend umwelt­verträg­lichen Streu­mitteln.


Sie benötigen einen Fach­mann? Dann verein­baren Sie einen Termin mit uns!


Räum­pflicht für Anlieger

Während die Gemeinde für öffent­liche Wege und Fahr­bahnen zuständig ist, haben Anlieger für die Gehwege zu sorgen.

Sollte es zu einem Sturz kommen, bevor sich der Eigen­tümer um den Zustand des Geh­weges geküm­mert hat, kann der Geschädigte Schaden­ersatz fordern.

Die allgemeine Regel lautet: werktags zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Wege passierbar sein.

Gelbes Einfamilienhaus mit Balkon und verschneitem Dach, umgeben von tiefem Schnee und winterlicher Landschaft.

Schnee­räumen als Früh­sport?

Wenn es am Abend zu schneien beginnt, sollten sich Haus­besitzer den Wecker früher als sonst stellen. Dann heißt es: früh raus und das Schnee­räumen als Frühsport betrachten. Schneit es heftiger, ist es mit dem einen morgend­lichen Schnee­schieben am Tag nicht getan. Ferner ist darauf zu achten, dass der Geh­weg breit genug geräumt ist, um zwei Fuß­gänger neben­einander zuzu­lassen (BGH, Az. VI ZR 49/83). Zum Streuen sind Sand, Splitt und Asche erlaubt. Salz ist aus ökolo­gischen Gründen nur in Aus­nahme­fällen gestattet.

Wem dieser Aufwand zu groß ist, sollte einen profes­sionellen Winter­dienst beauftragen.

Zwei Personen räumen mit Schneeschaufeln einen verschneiten Gehweg vor einem Firmengebäude im Winter.

Privaten Räum­dienst vertrag­lich regeln

Für den Vermieter ist es möglich, den winter­lichen Räum­dienst auf den Mieter abzu­wälzen. Das muss aller­dings im Miet­vertrag oder in einer Haus­ord­nung schrift­lich fixiert sein. Darin muss ausdrück­lich von Winter­dienst mit sämt­lichen Regeln die Rede sein. Ein soge­nanntes Gewohn­heits­recht gibt es nicht. Unzulässig ist ein einfacher Aushang im Treppen­haus.

Wer über­nimmt das Schnee­schieben?

Wenn Sie mit dem Räum­dienst betraut sind, kann dennoch immer etwas dazwischen­kommen. Beruf­liche Gründe gelten jedoch nicht. Älteren Menschen wird irgend­wann die körper­liche Belastung zu hoch, und dann ist nach­bar­liche Hilfe gefragt. Grund­sätz­lich kann jeder ein­springen und den Winter­dienst über­nehmen. Die Verantwor­tung bleibt jedoch letzt­endlich beim Eigen­tümer des Hauses.

Schneebedeckter Gehweg und Einfahrt vor Garagen; Schnee türmt sich am Rand, Autos im Hintergrund, Winterdienst nötig.

Gehwege räumen ist Pflicht

Ein rotes Backsteinhaus mit Schnee bedeckt, davor ein Kruzifix und hohe Schneewehen am Fenster und auf dem Dach.

Je höher der Schnee, umso schwerer wird das Schnee­schieben.

Verschneiter Hauseingang mit großen Eiszapfen am Dach, verschneite Treppe, weiße Tür und Laterne, Winterdienst-Thema.

Eiszapfen

Schneelast liegt auf dem Dach eines Backsteingebäudes, Eiszapfen hängen an der Regenrinne unter blauem Himmel.

Auch das Dach muss von der Schnee­last befreit werden.

Um Ihnen die aufwändige Suche nach einem hilfs­bereiten Nachbarn zu ersparen, kümmern wir uns zuver­lässig um Schnee und Eis vor Ihrer Tür. Beauf­tragen Sie jetzt unseren Winterdienst-Service!

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Sind Kosten für den Räum­dienst absetz­bar?

Wem das Schnee­schieben zu müh­sam ist, kann unseren Winter­dienst-Service beauf­tragen, der sich um witte­rungs­bedingte Angelegen­heiten kümmert.

Vielleicht liegt auch Ihr Wohn­ort als Haus­besitzer weit entfernt vom Miet­objekt? Dann lohnt sich die Investition erst recht.

Über die Betriebs­kosten­ab­rechnung können die Kosten dann auf die Mieter umgelegt werden. Sollte das beauftragte Unternehmen den Auftrag nicht ordnungs­gemäß ausführen, hat es für den Schaden zu haften, falls jemandem etwas zustößt (BGH, Az. VI ZR 126/07).

Mann mit nachdenklichem Blick und weißem Hemd, hält die Hand ans Kinn, weißer Hintergrund.

Wie viel kostet ein Winter­dienst-Service?

Da sich die Leistungen eines Winter­dienst-Services auf die winter­lichen Monate von November bis März beschränken, halten sich auch die Kosten in Grenzen.

Entscheidend ist bei der Kosten­berechnung, ob der Einsatz von größeren Maschinen notwendig ist. Das hängt zum einen von der Fläche des Grund­stückes oder des Firmen­geländes ab und zum anderen von der zu räumenden Schnee­menge.

Muss auch das Dach von der Schneelast befreit werden, steigen die Kosten entsprechend. Das ist auch der Fall, wenn es um das Räumen und Streuen schwer zugäng­licher Flächen geht.

Hand steckt eine Münze in ein weißes Sparschwein, Symbol für Kosten und Ersparnisse beim Winterdienst-Service.

Wir können Ihnen bei Ihrem Vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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